Zeugen Jehovas haben die Frau wegen kritischer Äusserungen in den Medien angezeigt. Sie sind vor dem Richter abgeblitzt.
Das Bezirksgericht Zürich sprach am Dienstag eine ehemalige Mitarbeiterin der Sektenberatungsstelle Infosekta vom Vorwurf der mehrfachen üblen Nachrede frei. Angezeigt hatten sie die Zeugen Jehovas wegen kritischer Äusserungen in den Medien.
Tatsächlich habe die Beschuldigte mehrere ehrverletzende Äusserungen gemacht, sagte der Einzelrichter bei der mündlichen Urteilseröffnung. Sie habe sich damit aber nicht automatisch strafbar gemacht. Für ihre Aussagen habe sie den Wahrheits- oder Gutglaubensbeweis erbracht.
Die Sektenberatungsstelle habe eine öffentliche Aufgabe und erhalte öffentliche Gelder. Sie sei gesellschaftlich breit anerkannt. Ihre Aufgabe sei es, die Gesellschaft zu informieren über die Zeugen Jehovas und über verschiedenste andere Gemeinschaften. Dies habe die Beschuldigte getan. Es sei ihr nicht primär darum gegangen, die Zeugen Jehovas schlecht zu machen.
Entschädigung zugesprochen
Das Gericht sprach der Beschuldigten eine Prozessentschädigung und eine persönliche Umtriebsentschädigung von insgesamt knapp 25’000 Franken zu. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Obergericht weitergezogen werden. Der Staatsanwalt hatte eine bedingte Geldstrafe gefordert. Die Zeugen Jehovas als Privatklägerin hatten keine Zivilforderungen gestellt.
Die Vorwürfe bezogen sich auf Äusserungen der 48-jährigen Infosekta-Mitarbeiterin im Sommer 2015 in einem Interview mit dem «Tages-Anzeiger»und in einer im Internet aufgeschalteten Medienmitteilung. Unter anderem bezeichnete sie die Gemeinschaft als «hochproblematische Gruppe» mit menschenverachtendem Verhalten.
Glaubens- und Religionsfreiheit fordere die Gemeinschaft zwar für sich, gewähre sie aber ihren Mitgliedern nicht. Das gegen aussen abgeschlossene System und gewisse Regeln förderten die Gefahr von sexuellem Missbrauch. Die Ablehnung von Bluttransfusionen gefährde Menschenleben.
Frage der Wahrnehmung
Manche der aufgeführten Kritikpunkte seien eine Frage der Wahrnehmung, sagte der Richter. Die Infosekta-Mitarbeiterin habe sich für ihre Äusserungen «auf alle Dokumente gestützt, die greifbar waren», darunter auch Originaldokumente der Zeugen Jehovas. Aber auch hunderte Berichte von Aussteigern habe sie berücksichtigt.
Diese stimmten in gewissen Punkten alle überein: Die ehemaligen Mitglieder «fühlten sich subjektiv unter Druck». Sie «hielten die Dogmatik und Kontrolle nicht mehr aus.»
Zwei-Zeugen-Prinzip
Die Beschuldigte habe die Gemeinschaft nicht des Kindesmissbrauchs beschuldigt, sagte der Richter. Sie habe bloss festgehalten, die Gefahr dafür sei grösser, weil die soziale Kontrolle fehle.
In diesem Zusammenhang hatte die Frau das «Zwei-Zeugen-Prinzip» der Zeugen Jehovas genannt. Dieses legt fest, dass es mindestens zwei Zeugen eines Vorfalls geben müsse, damit intern einer erhobenen Beschuldigung nachgegangen wird. Die Privatkläger hatten geltend gemacht, diese Regelung gebe es nicht mehr.
Für den Richter war allerdings «nach eingehender Auseinandersetzung damit» klar: «Sie ist in Kraft und wird praktiziert.» Und wenn intern eine Beschuldigung nicht ernst genommen werde, würden sich Betroffene oder deren Eltern kaum an die externen Behörden wenden.
«Deftige Vorwürfe»
Dass die Zeugen Jehovas Anzeige erstattet hätten, sei an sich nicht erstaunlich, sagte der Richter: «Die Vorwürfe waren deftig», betroffen seien heikle Themen.
Insgesamt aber habe die damalige Infosekta-Mitarbeiterin – sie hat inzwischen die Stelle gewechselt – nur ihre Aufgabe erfüllt, nämlich nach bestem Wissen und Gewissen über die Glaubensgemeinschaft aufgeklärt.
😄👍👍👍😄😇
SUPER Artikel!
Programmhinweis: Heute, den 10.07.2019, um 20.10 Uhr kommt eine Radiosendung über Zeugen Jehovas im Deutschlandfunk (DLF) in der Reihe “Aus Religion und Gesellschaft”, betitelt: “Die Turmwächter”. Die Wachtturm-Zentrale auf dem Steinfels. Unter anderem wurde angekündigt: Mit ihrer Auslegung der Bibel haben Zeugen Jehovas ein machtvolles Instrument gefunden, um Menschen an sich zu binden.
Man kann wohl auch unter der Mediathek schon reinschnubbern unter dem Link:
https://www.deutschlandfunk.de/aus-religion-und-gesellschaft.777.de.html
Liebe Grüße
Christusbekenner
Das Urteil ist für die aggressiv angriffigen Jehovas Zeugen zum Bumerang für sie geworden.
Weitere Details werden hier berichtet:
https://www.republik.ch/2019/07/09/kritik-an-zeugen-jehovas-ist-erlaubt
Damit ist die übliche Masche der Jehovas Zeugen sich immer als – angebliches – “Opfer” zu präsentieren zum Bumerang geworden. Und das ist sehr, sehr, sehr, gut so!
Wer anderen eine Grube gräbt….
Sie müssen aber noch viel, viel mehr zivilisiert und in ihre Schranken gewiesen werden. Das Urteil kann sehr hilfreich dabei sein!
Die Privatkläger hatten geltend gemacht,
diese Regelung (zwei Zeugen Regel) gebe es nicht mehr.
What?
Bin ich im falschen Film?
Letzten Sonntag im Studien-WT ist das doch erst
durchgekaut worden.
Durchsichtig und dreist, diese Lüge.
Grüße
Wildblume
Dieses Schreiben habe ich nachgereicht (soeben vorab per eMail raus): An die Oberstaatsanwaltschaft Zürich Leitender Oberstaatsanwalt lic.iur. Beat Oppliger Postfach 8090 Zürich Vorab per eMail an: kanzlei.osta@ji.zh.ch Betr.: Urteil des Bezirksgerichts Zürich GG180259 v. 09.07.2019 Sehr geehrter Oberstaatsanwalt Herr lic.iur. Oppliger, im Nachgang zu meinen an Sie gerichteten Schreiben vom gestrigen Tage, 09.07.19, in der im Betreff bezeichneten Sache nehme ich wie folgt ergänzend Stellung, und bestätige und bekräftige meine Strafanzeige wegen Prozessbetruges gegen die Jehovas Zeugen: Wie der allgemeinen Presseberichterstattung zu entnehmen, haben die Jehovas Zeugen in ihren schriftlichen Vorträgen/Eingaben und/oder ihrem mündlichen Votrag in der Verhandlung bestritten, dass… Weiterlesen »
Ich frage mich, was macht die Info Sekta Mitareiterin jetzt beruflich? Bleibt sie im Themenbereich Sekten? Weiß das jemand?
Ich hoffe, sie wurde nicht bedroht oder eingeschüchtert…?!
Jedenfalls hoffe ich, dass uns Aussteigern weiterhin so mutige gut informierte Experten zur Seite stehen. Vor allem, weil ihnen dadurch von der JWORG (und deren Anwälten) nicht vorgeworfen werden kann, aus dem “Ausstiegslager” von Ex Zeugen zu kommen.
Ich finde es gut, das ein Gericht mal gründlich recherchiert hat und die Lügen der ZJ aufgedeckt. Ich wünsche mir, das deutsche Gerichte auch so vorgehen würden!