Kritische Äusserungen gegen die WTG seien «rufschädigend» Staatsanwalt fordert eine Verurteilung

Schauplatz einer Gerichtsverhandlung zu Glaubensfragen: Bezirksgericht Zürich.

(Bild: Patrick Gutenberg)

Quelle: https://m.tagesanzeiger.ch/articles/22075150

Konkret geht es um Äusserungen der Beschuldigten im Sommer 2015. In einem auf Tagesanzeiger.ch/Newsnet erschienenen Interview mit dem Zürcher Journalisten und Sektenexperten Hugo Stamm sowie in einer im Internet aufgeschalteten Infosekta-Medienmitteilung äusserte sich die Frau kritisch über die Zeugen Jehovas.

Sie bezeichnete die Vereinigung etwa als «hochproblematische Gruppe, die bis auf die Ebene existentieller Identifikation versucht, manipulativ auf ihre Mitglieder einzuwirken.» Glaubens-, Gewissens- und Religionsfreiheit würden nicht zugelassen. Das gegen aussen abgeschlossene System und der dogmatische Glaube förderten zudem unter anderem den sexuellen Missbrauch von Kindern und dessen Vertuschung.

Aussagen gegen die WTG seien «rufschädigend»

Bis heute seien die «schweren Formen von Gewalt, die Menschen in solchen Gruppen erfahren», einer breiten Öffentlichkeit unbekannt. Nach aussen erscheine sie «höchstens ein bisschen altmodisch.»

Mit ihren «wahrheitswidrigen Aussagen» habe sich die Beschuldigte rufschädigend gegenüber den Zeugen Jehovas verhalten, heisst es in der Anklageschrift. Sie habe der Vereinigung ein unehrenhaftes Verhalten vorgeworfen. Diesen Eindruck in der Öffentlichkeit habe sie bewusst erweckt oder ihn doch billigend in Kauf genommen.

Der Staatsanwalt fordert eine Verurteilung der Beschuldigten wegen mehrfacher übler Nachrede. Dafür sei sie mit einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 100 Franken zu bestrafen.

Klicke hier um den Beitrag zu bewerten
[Total: 108 Durchschnitt: 5]
14 Kommentare
Inline Feedbacks
View all comments

Ich habe folgende eMail an den Oberstaatsanwalt des Kantons Zürich gesandt: An die Oberstaatsanwaltschaft Zürich Leitender Oberstaatsanwalt lic.iur. Beat Oppliger Postfach 8090 Zürich Vorab per eMail an:kanzlei.osta@ji.zh.ch Betr. : Verfahren der Jehovas Zeugen gegen eine Mitarbeiterin der Sektenberatungsstelle Infosekta Sehr geehrter Oberstaatsanwalt Herr lic.iur. Oppliger, Bezug nehmend auf die Berichterstattung im Tagesanzeiger vom 09.07.19 bitte ich Sie, Ihre Rechtsauffassung zu überdenken und Ihren Strafantrag gegen die zu Unrecht Beschuldigte zurückzunehmen. Und vielmehr die Einstellung des Verfahrens bzw. Freispruch zu beantragen. Wie filmisch auf youtube festgehalten und auch in Print- und anderen Medienprodukten von Jehovas Zeugen nachgewiesen, bezeichnet die Führung und… Weiterlesen »

Außerdem habe ich soeben folgendes Schreiben an Oberstaatsanwaltschaft Zürich gesandt: An die Oberstaatsanwaltschaft Zürich Leitender Oberstaatsanwalt lic.iur. Beat Oppliger Postfach 8090 Zürich Vorab per eMail an:kanzlei.osta@ji.zh.ch Betr. : Verfahren der Jehovas Zeugen gegen eine Mitarbeiterin der Sektenberatungsstelle Infosekta Sehr geehrter Oberstaatsanwalt Herr lic.iur. Oppliger, im Nachgang zu meinem heute, 09.07.19, um 17:30 vorab per eMail gesandten, Schreiben erstatte ich zudem Strafanzeige gegen die verantwortlichen Vertreter der Jehovas Zeugen wegen Prozessbetrug. Sofern erforderlich stelle ich gesondert Strafantrag. Bekannt ist, dass die milliardenschwere Watchtower Bible and Tract Society bzw. die vollständig unterworfenen und abhängigen jewiligen Länder-Denpendancen mit Falschanklagen Einzelpersonen “in die Knie”… Weiterlesen »

“Geht daher hin und macht JW.Org-Sklaven aus Menschen aller Nationen, nötigt sie, droht ihnen, hetzt ihnen die Staatsanwaltschaft auf den Leib und überzieht sie mit Prozessen, bis sie klein beigeben und sich nicht mehr muxen…” – lautet so möglicherweise die Wiedergabe von Mat 28,19 in einer zukünftigen NWÜ?

Dies schließt sich in 0Sekunden

Scroll to Top