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Kann mir jemand erklären, was der §17 im Statut genau bedeutet (letzte Satzteil)?
§ 17 Wirkung des Austritts vor staatlichen Behörden.Der Austritt bei einer gemäß Landesrecht vorgesehenen Behörde beendet die Mitgliedschaft lediglich mit Wirkung für die staatliche Rechtsordnung.
Dieses Thema wurde geändert Vor 5 Jahren 2 mal von Fetti
Themenstarter Veröffentlicht : 9. Februar 2020 12:26
Omma gefällt das
@erwin @fetti
ich möchte euch diesen Artikel empfehlen. Wenn auch nicht alles für Jeden zutrifft, so sind doch die vielen Hintergründe sehr interessant.
Ganz liebe Grüße von Omma und Oppa
https://de.wikipedia.org/wiki/Kirchenaustritt
Psalm 119:105 (NGÜ)
105 Dein Wort leuchtet mir dort, wo ich gehe; es ist ein Licht auf meinem Weg.
Veröffentlicht : 9. Februar 2020 18:40