Das Leben und die Entdeckungen von Barbara Anderson TEIL 5

Komplette Übersetzung, nicht lektoriert.

Eine ehemalige Mitarbeiterin aus dem Bethel in Brooklyn berichtet über ihre Erfahrungen und Hintergründe aus dem Zentrum der WTG.

Quelle: https://www.watchtowerdocuments.com/barbara-anderson.html

Als ich sah, wie gut der Kommentar aufgenommen wurde, entschied ich mich dazu, alle 5.000 Seiten der Gerichtsdokumente von der CD kostenlos zugänglich zu machen. Sie können kostenlos von meiner Website www.watchtowerdocuments.com aus zum Download aufgerufen werden.

Nicht viele Veränderungen

Ich wünschte, ich könnte sagen, dass die Leiter der Wachtturm Gesellschaft sich bisher öffentlich dazu geäußert hätten, dass sie die Richtlinien bezüglich des Umgangs mit Fällen von sexuellem Kindesmissbrauchs geändert hätten, doch das ist meines Wissens nicht der Fall. Was ich allerdings aus jüngsten Gesprächen mit beunruhigten Zeugen weiß, ist die Tatsache, dass Mitglieder von Versammlungen immer noch nicht darüber informiert werden, ob sich in ihrer Mitte ein angeklagter, bekennender oder überführter Pädophiler befindet, den sie „Bruder“ nennen. Erst kürzlich wurde mir bekannt, dass sich in einer der Versammlungen hier in den USA drei verurteilte Pädophile befinden. Wie würdest du reagieren, wenn du in dieser Versammlung wärst und dann herausfinden würdest, dass die Ältesten darüber Bescheid wussten, ihnen aber von ihren Leitern her nicht erlaubt gewesen wäre, dich zu warnen? Aber das ist genau das, was in dieser Versammlung passiert war. Eltern waren verärgert und zugleich ängstlich. Die „Verschwiegenheits“-Regelung der Zeugen schützt sogenannte bereuende Pädophile, auf Kosten der Kinder der Zeugen Jehovas.

Ich höre immer wieder über die Festnahme von Zeugen, die Kinder missbraucht haben, wenn die Opfer sich an die Autoritäten wenden. Doch die Ältesten melden die Anklage eines Zeugen wegen Missbrauchs nicht an die Autoritäten weiter, sofern sie sich in einem Staat befinden, in dem es keine festen Gesetze über den Bericht von Missbrauchsfällen gibt. Zudem unternehmen die Ältesten weiterhin nichts, wenn nicht zwei Tatzeugen den Missbrauch beobachtet haben und der Angeklagte leugnet.

 Körperlicher Missbrauch

Viele ehemalige Zeugen senden mir Emails über meine Website und berichten darüber, wie sie als Kinder körperlich von ihren Eltern missbraucht wurden, die Zeugen Jehovas waren. Einer der Berichte lautet folgendermaßen:

Meine Mutter, die von ihren Mitbrüdern und-schwestern als liebe, charmante und glaubenstreue Schwester angesehen wurde, die seit 1948 „in der Wahrheit“ war, misshandelte mich körperlich auf bösartige Weise meine ganze Kindheit durch, bis ich mit 11 fähig war, mich selbst zu verteidigen. Sie verwandelte meinen Vater, der kein Zeuge Jehovas war, durch ihre Verbalattacken, Kontrolle und Manipulation in ein nervöses Wrack, obwohl er sich häufig mit Kommentaren wehrte wie „Wo steht das denn in der Bibel?“ oder, was ich sehr treffend fand, „Was würden denn deine Brüder und Schwestern in der Versammlung dazu sagen?“

Wann immer so eine seltsame pathologische ärgerliche Stimmung über meine Mutter kam, fand sie einen Anlass, mich zu schlagen, und damit meine ich, mich grün und blau zu schlagen, bis sie erschöpft und außer Atem war, ihr Gesicht tiefrot und verzerrt von blinder Wut und Hass, so dass ich jedes Mal dachte, sie würde mich umbringen. Ich versuchte, mich frei zu machen und von ihr weg zu kommen, bettelte sie an, aufzuhören, sagte ihr, dass sie mich umbringen würde, aber sie machte einfach weiter, völlig außer Kontrolle, schleppte mich über den Boden, tretend und wild mit ihren Armen schlagend, bis mein ganzer Körper rot war und noch für Stunden pochte.

Aber als Einzelkind, so isoliert von anderen, dachte ich, das wäre normal, so wie Kinder das in solchen Situationen denken. Schlimmer noch, da ich ja glaubte, was mir über die „Wahrheit“ erzählt worden war und dass Zeugen Jehovas nur rechte und gute Dinge tun würden; ich war blind für das wahre Wesen meiner Mutter bis weit in meine jungen Erwachsenenjahre.

Ich hatte Phasen schwerer Depression, Ängste, Suizid- und Borderline-Neigungen, ich hatte auch Probleme mit Alkoholismus, aber ich schaffte es dennoch rechtzeitig genug, die Kurve zu kriegen. All diese Dinge, wie du vielleicht bemerkst, sind die Symptome eines psychologischen Traumas, in speziellem von körperlichem Kindesmissbrauch, nicht begrenzt auf sexuellen Missbrauch.

Wenn dies der einzige Bericht seiner Art wäre, der mir zu Ohren kommt, seit ich aus der Organisation der Zeugen Jehovas ausgetreten bin, würde ich ihn nicht veröffentlichen, aber es ist nicht der einzige Bericht, und deshalb kann dieses Thema nicht ignoriert werden. Es gibt einfach zu viele Erwachsene, die davon berichten, wie sie als Kinder in dieser Gruppe missbraucht wurden.

Ich werde meine offensichtlich unendliche Geschichte weiterhin regelmäßig updaten. Das nächste Update erscheint voraussichtlich Ende 2009, dann werde ich die Aktivitäten des Jahres besprechen, die unternommen wurden, um die Kinder der Jehovas Zeugen vor den Schäden zu schützen, die die Organisation der Wachturm Gesellschaft mit dem Schutz von Pädophilen durch ihre unangebrachten Richtlinien anrichtet.

Hochachtungsvoll, Barbara Anderson

*

Die Zwei-Zeugen-Regel wird in den Versammlungen noch immer angewandt. In den Versammlungen der Vereinigten Staaten wird, wenn jemand des Missbrauchs beschuldigt wird, wird ein Ältester von der Gruppe der Ältesten ernannt, um die Rechtsabteilung der Wachtturm Bibel- und Traktat-Gesellschaft in New York anzurufen. Seit 1989 steht das so in den Anweisungen der Gesellschaft. Einer der Vertreter der Rechtsabteilung wird dann den Ältesten fragen, in welchem Staat er lebt. Wenn der Älteste aus einem Staat kommt, in dem es eine gesetzliche Verpflichtung zum Bericht durch Kirchen gibt, das heißt ein Staat in dem Älteste (oder Geistliche) von Rechts wegen dazu verpflichtet sind, eine Anschuldigung wegen Missbrauchs bei den Autoritäten anzuzeigen, wird dem Ältesten die Information dazu gegeben. Wenn der Missbrauch in einem Staat begangen wurde, in dem eine kirchliche Berichtspflicht besteht, sind die Ältesten durch das Rechstkommitee verpflichtet, die Eltern oder das Opfer des sexuellen Kindesmissbrauchs dazu zu ermuntern, das Verbrechen bei den Autoritäten anzuzeigen, aber sollten sie dies nicht machen, dann sind die Ältesten dazu verpflichtet, die Sache [bei der Polizei] anzuzeigen. Bis das TV Dokumentations-Nachrichtenprogramm Dateline über das Problem der Wachtturm-Organisation bezüglich der sexuellen Missbrauchsfälle am 28. Mai 2002 öffentlich berichtete, unterließen Älteste es gewöhnlicher Weise, Fälle sexuellen Kindesmissbrauchs anzuzeigen, wenn die Eltern oder das Opfer selber es nicht taten.

Wenn ein Missbrauchsfall in einem Staat begangen wird, in dem keine gesetzliche Verpflichtung zur Anzeige besteht, sind die Ältesten instruiert, den Erziehungsberechtigten oder den Opfern sexuellen Kindesmissbrauchs mitzuteilen, dass sie in einem Staat leben, in dem keine Berichtspflicht für Geistliche besteht. Die Ältesten sind angewiesen, sich neutral zu verhalten und es den Erziehungsberechtigten oder den Opfern sexuellen Kindesmissbrauchs zu überlassen, den Fall bei den örtlichen Autoritäten anzuzeigen. Die Anweisungen der Wachtturm-Organisation sind sehr präzise in den Formulierungen, dass Älteste die betroffenen Zeugen weder dazu ermutigen noch davon entmutigen dürfen, den Missbrauch anzuzeigen. Sofern Erziehungsberechtigte oder Missbrauchsopfer sich nicht dazu entschließen wegen des Missbrauchs zur Polizei zu gehen, wird nichts weiter unternommen, es sei denn, ein Ältester berichtet den Fall heimlich. Da der Kinderschänder auch häufig der Vater des Opfers ist, ist die Anweisung, die Entscheidung den Eltern zu überlassen, ob ein Fall angezeigt wird oder nicht, eine Farce.

Bis Dateline darüber berichtete, zeigten Zeugen-Eltern Fälle von Missbrauch nicht an, weil sie „keine Unehre über Jehovas Organisation bringen“ wollten. Diese Einstellung war die Norm, keine Ausnahme. Bill Bowen nahm zum Beispiel einen Anwalt der Zeugen aus dem Hauptsitz auf, der ihm erklärte, dass der Staat, in dem Bill lebte, keine Berichtspflicht hat. Der Anwalt erklärte Bill, sich neutral zu verhalten und die Ankläger weder zu ermutigen noch zu entmutigen, sich an die Autoritäten zu wenden. Der Vertreter der Wachtturm-Gesellschaft riet Bill, die Situation in Jehovas Hände zu legen und Er [Jehova, Anm. Übersetzer] würde sich darum kümmern.

In einem Staat ohne Berichtspflicht zu leben, schützt einen bekennenden und augenscheinlich bereuenden Jehovas Zeugen-Pädophilen davor, als solcher bloßgestellt zu werden, wenn sich Erziehungsberechtigte, die Zeugen Jehovas sind, oder die Opfer dazu entschließen, sich nicht an die Autoritäten zu wenden. Und die Verschwiegenheitsklausel garantiert, dass die Beschuldigung des Missbrauchs nicht der Versammlung mitgeteilt wird. Zu viele Male schon sind so erklärte bereuende Pädophile zu Wiederholungstätern geworden, in derselben Versammlung, in der sie durch die Verschwiegenheitsklausel gedeckt wurden.

Aber abgesehen davon, ob sich die Eltern dazu entscheiden, den Autoritäten das Verbrechen des Missbrauchs anzuzeigen, oder nicht, wenden die Ältesten weiterhin die „Zwei-Zeugen-Regel“ an, um zu entscheiden, ob die beschuldigte Person ausgeschlossen wird oder nicht. Wenn der Beschuldigte die Tat leugnet und es nicht zwei Tatzeugen für den Missbrauch gibt (zwei Zeugen bestehen aus dem Opfer und noch einem Augenzeugen), dann wird die beschuldigte Person nicht ausgeschlossen. Ausschluss ist nur die Folge, wenn die Forderungen der „Zwei-Zeugen-Regel“ ohne Zweifel erfüllt werden. Dann allerdings wird der Täter immer noch nicht ausgeschlossen, wenn er „echte Reue“ zeigt. Vor allem und unabhängig davon, was passiert, ist es dem Opfer und den betroffenen Eltern nicht erlaubt, andere Familien wegen des Missbrauchs zu warnen.

Seit Dateline darüber berichtet hat, sind Eltern, die Zeugen Jehovas sind, jetzt mehr dazu geneigt, Missbrauch bei den Autoritäten anzuzeigen. Wenn die Eltern den Missbrauch bei den Autoritäten anzeigen und der Beschuldigte festgenommen wird und für schuldig befunden wird, wird er oder sie dennoch eventuell nicht aus der Versammlung ausgeschlossen, sofern das Opfer nicht einen Augenzeugen für den Missbrauch vorbringen kann. Erst kürzlich wurde ein Kinderschänder aus dem Gefängnis entlassen, nachdem er mehr als fünf Jahre dort verbracht hatte, und er wurde niemals ausgeschlossen da das Opfer die Zwei-Zeugen-Regel nicht erfüllen konnte. Während seiner Gefängnisstrafe und danach behandelten ihn seine Mitgläubigen als unschuldigen Mann. So wie die Situation lag, hätten sie die polizeilichen Ermittlungen nicht unterstützt, da dies dem Schiedsspruch der Ältesten bezüglich der Unschuld des Beschuldigten widersprochen hätte.

In den Vereinigten Staaten ist Missbrauch eine kriminelle Tat. Eltern sollten die Ältesten vollständig umgehen und sich unverzüglich an die Autoritäten wenden, da nach dem Landesgesetz der USA jeder dazu verpflichtet ist, Missbrauch anzuzeigen, unabhängig davon, ob es auf Ebene der einzelnen Bundesstaaten eine Berichtsflicht für Geistliche gibt oder nicht. Doch es sieht so aus, als wäre die Wachtturm Gesellschaft anderer Meinung. Sieh, was im Wachtturm vom 1. August 2005 auf Seite 14 gesagt wird: „In unserer Zeit ist Vergewaltigung genauso ein kapitales Verbrechen mit schweren Strafen. Das Opfer hat jedes Recht auf seiner Seite, die Sache der Polizei zu berichten. Auf diese Weise werden die richtigen Instanzen den Verbrecher bestrafen. Und wenn das Opfer minderjährig ist, sollten die Eltern für die Anzeige Sorge tragen.“ Von dieser Wachtturm-Direktive her wird klar, dass das Anzeigen solcher Tatbestände optional und freiwillig ist, egal ob ein Verbrechen begangen wurde.

 

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Hinsichtlich Pädophilie in der Versammlung war mir in unserer und auch in Nachbarversammlungen bisher kein Fall bekannt geworden. Nur war ich erschüttert, als ich mit einem Ältesten mal darüber sprach, daß er die WTG in der Sache der 2 Zeugen verteidigte und sagte, man könne doch nicht allem glauben, was so Kind plappern mag… Ähnliches wurde von einem Staatsanwalt m.W. auch in der Sachsensumpfaffaire gesagt. Aber ich hatte persönlich mit einem ähnlichen Fall innerhalb der nahen Verwandtschaft zu tun, wo ich durch Zufall von außen durch das Schlafzimmerfenster was beobachtet habe. Ich habe da mächtig mit mir gerungen, was ich… Weiterlesen »

Dazu kann ich nur eins sagen, die armen bedauernswerten Kinder, welch verdrehtes Gottesbild müssen sie wohl entwickeln?!

In den Vereinigten Staaten ist Missbrauch eine kriminelle Tat
In den Vereinigten Staaten glaubt man an Gott.(heuchlerisch, siehe Dollarschein)
In den Vereinigten Staaten ist Waffenbesitz eine Religion und somit erlaubt. (dadurch viele Tote zu beklagen)
In den Vereinigten Staaten ….. und so weiter und so fort….und die JW-Org. sind immer noch erlaubt.
Wie die Gallier sagen würden: die spinnen die Amerikaner!

Dennoch danke an Barbara Anderson für die Enthüllungen.

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