Schweizer Gericht bestätigt: Grundlegende Kritik an Jehovas Zeugen ist berechtigt

Eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte. Den gesamten Artikel mit allen weiterführenden Links hier JZ. Help

Im Juli 2019 hat das Bezirksgericht Zürich, Schweiz, die Sektenexpertin Regina Spiess und ehemalige Mitarbeiterin der Fachstelle infoSekta in allen Anklagepunkten freigesprochen. Sie war von der Vereinigung der Jehovas Zeugen der Schweiz infolge eines Interviews im Tages-Anzeiger (2015) sowie einer Medienmitteilung (2015) wegen übler Nachrede angezeigt worden.

Seit Frühling 2020 ist klar: Die Jehovas Zeugen Schweiz verzichten auf Berufung. Damit ist das Urteil, das für die Jehovas Zeugen vernichtend ausgefallen ist, rechtskräftig.

Das Urteil ist nach unserem Wissen in seiner Art weltweit einzigartig: Anhand von umfangreichem Beweismaterial prüfte das Gericht die Aussagen der Sektenexpertin zu zentralen Kritikpunkten der Lehre der Zeugen Jehovas eingehend. Es kam zum Schluss, dass die Kritik berechtigt war:

Die Praxis der Jehovas Zeugen verstößt gegen elementare Rechte der Mitglieder und ihrer Angehörigen. Das Urteil ist wichtig für die Aufklärung – denn die Lehre der Jehovas Zeugen ist weltweit gleich. Das Urteil ist aber auch von Bedeutung, weil es Fragen rund um die Körperschaftsanerkennung der Jehovas Zeugen in Deutschland aufwirft.

Worum es im Prozess ging

Die Sektenexpertin Dr. phil. Regina Spiess wurde von der Vereinigung der Jehovas Zeugen Schweiz wegen sog. Übler Nachrede, einem Ehrverletzungsdelikt (Art. 173 des Strafgesetzbuches) angeklagt. Weil wahre ehrverletzende Behauptungen in der Regel straflos sind, ging es im Gerichtsverfahren darum darzulegen, dass die Behauptungen der Wahrheit entsprechen.  Sie konnte zeigen, dass die Äußerungen wahr sind (Wahrheitsbeweis) bzw. dass sie in guten Treuen für wahr gehalten werden konnten (Gutglaubensbeweis).

Der Sektenexpertin wurde eine für Schweizer Verhältnisse enorme Prozess-Entschädigung von Fr. 20‘500 für Anwaltskosten sowie zusätzlich eine persönliche Umtriebsentschädigung von Fr. 4000 aus der Gerichtskasse zugesprochen. Zunächst hatten die Jehovas Zeugen Schweiz Berufung angekündigt. Nach Vorliegen des schriftlichen Urteils im Januar ließen sie dann aber die Frist, Berufungsanträge zu stellen und diese zu begründen, ungenutzt verstreichen. 

Informationen für Nichtzeugen zum Thema Ächtung

Getaufte Mitglieder der Zeugen Jehovas, die sich vom Glauben abwenden oder gegen Vorschriften verstoßen, werden aus der Gemeinschaft ausgestoßen. Andere Jehovas Zeugen dürfen mit ihnen keinen Kontakt mehr pflegen, sie nicht einmal mehr grüßen. Das gilt auch für engste Angehörige. Betroffene verlieren damit oft auf einen Schlag sämtliche Bezugspersonen, auch die ganz nahen: Eltern, Kinder, Geschwister, Partner*innen, Grosseltern und Freund*innen. Geächtete Personen erfahren oft von Dritten von der Hochzeit, der Geburt oder dem Tod nächster Angehöriger. Heute werden Kinder oft schon mit 11 Jahren oder jünger getauft. Danach können sie nicht mehr frei entscheiden, wie sie leben und woran sie glauben möchten – weil sie sonst alle geliebten Menschen verlieren.

Bisher wurden in der Schweiz die kritisierten religiösen Vorgaben, welche die psychische und körperliche Integrität von Kindern und Erwachsenen innerhalb der Gemeinschaft der Zeugen Jehovas gefährden, toleriert. Nach diesem Urteil sind Schweizer Politiker*innen gefordert, aktiv zu werden und die Gesetzgebung zu überprüfen und zu entscheiden, welche politischen Maßnahmen zu ergreifen sind.

Deutschland und Österreich müssen erklären, weshalb sie als Staaten ein Religionsrecht billigen,

  • das von (sexueller) Gewalt betroffene Kinder und Frauen zum Schweigen bringt,
  • dass Eltern auffordert, ihre minderjährigen Kinder zu ächten.

Das Urteil macht außerdem deutlich, dass die Zeugen Jehovas beim Anerkennungsverfahren um die Körperschaft des öffentlichen Rechts dem Staat offensichtlich nicht die Wahrheit gesagt haben, denn Ächtung betrifft auch die Kernfamilie: Eltern-Kind-, Geschwister- und Paar-Beziehungen, sie trifft sogar Kinder und Jugendliche. Ächtung reisst Familien auseinander – in Deutschland und Österreich mit staatlicher Billigung.

Ausführungen zu den einzelnen Punkten

Praxis der Ächtung, Aussagen der Expertin (TA-Interview)

«Wir machen auf die menschenrechtswidrige Praxis der Ächtung aufmerksam.» / «Ächtung ist eine Art von oben verordnetem Mobbing. Es verstößt gegen die Menschenrechte und Verfassung.» / «Jeder Mensch hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit – ein Recht, das die Zeugen Jehovas für sich beanspruchen, ihren Mitgliedern aber nicht gewähren.» (S. 22)

Beurteilung des Gerichts

Die Praxis der Ächtung existiert und ist, zumindest im Ansatz, menschenrechtsverletzend (Wahrheitsbeweis). Ächtung kann als verordnetes Mobbing verstanden werden und verletzt die persönliche Integrität sowie implizit die Glaubens- und Gewissensfreiheit der Betroffenen (Wahrheitsbeweis).  «Grundsätzlich gibt es also diese Praxis der Ächtung (…).» (S. 23). «Ein solches Verhalten kann durchaus als „Mobbing“ verstanden werden (Definition siehe act. 12/4/1 T): es sind Handlungen die auf systematische Art und Weise gegen bestimmte Personen ausgeübt werden mit dem Ziel des Ausstoßens aus der Gemeinschaft. Mobbing ist eine Verletzung der persönlichen Integrität eines Menschen. Die Praxis der Ächtung erweist sich deshalb als eine Art von „Mobbing“, das zumindest im Ansatz menschenrechtsverletzend ist, als dass Mobbing eine Verletzung der persönlichen Integrität eines Menschen ist. Diese Art von Mobbing wird auch angewendet, wenn Mitglieder der Zeugen Jehovas nicht mehr glauben oder einen anderen Glauben entwickeln bzw. haben. (…) Implizit wird ihnen also die Glaubens- und Gewissensfreiheit innerhalb der Gemeinschaft verwehrt (vgl. act. 12/12/34 und 12/12/2).» (S. 24).

Die Praxis der Ächtung kurz erklärt 

Die Praxis der Ächtung, d.h. der komplette Kontaktabbruch zu einer ausgeschlossenen Person, wird gerade in der Anwerbung neuer Mitglieder oft verschwiegen und verschleiernd kommuniziert. So wird auf der Webseite der Organisation der Zeugen Jehovas unter Oft gefragt betont, dass getaufte Zeugen, die nicht mehr praktizieren, nicht gemieden würden. Das stimmt, jedoch nur, wenn sie sich nicht zu ihrem Nicht-Glauben äußern oder keine «Sünde» begehen wie Sex vor der Ehe, Rauchen oder Stimmen/Wählen oder das Akzeptieren einer Bluttransfusion. Falls doch, werden sie bei fehlender Reue oder im Wiederholungsfall ausgeschlossen und geächtet. Ebenfalls geächtet wird, wer sich zu einem anderen Glauben oder Nicht-Glauben bekennt.

Jehovas Zeugen müssen sich also zwischen ihren Liebsten und einer selbst gewählten Lebensform bzw. der freien Ausübung ihres Glaubens entscheiden. Dadurch werden sie in ihren Grund- und Menschenrechten beschnitten.

Im Zusammenhang mit den Bemühungen der Zeugen Jehovas um die Körperschaft des öffentlichen Rechts in Deutschland und die Anerkennung als Religionsgemeinschaft in Österreich musste die Organisation darlegen, dass sie sich rechtstreu verhält – was offensichtlich nicht der Fall ist. Das vorliegende Urteil macht deutlich, dass die Glaubens- und Gewissensfreiheit durch die Ächtung ebenso unterlaufen wird wie das Grund- und Menschenrecht auf psychische Integrität. 

Auch Kinder und minderjährige Jugendliche von Ächtung betroffen

Schon Kinder erleben schwere Angst. Aussagen der Expertin  (TA-Interview)

«Etwas Liebes zu sagen, nachfragen, wie der Tag war, oder das Kind in den Arm nehmen – das liegt nicht mehr drin. Kinder erleben eine permanente Angst.» (S. 24) 

Beurteilung und Ausführungen des Gerichts 

Auch Kinder und Jugendliche sind von Ächtung betroffen (Wahrheitsbeweis). Durch die religiöse Praxis erleben die Kinder schwere Ängste (Wahrheitsbeweis).

«Es ist also ersichtlich, dass die Zeugen Jehovas die Ansicht vertreten, dass die Eltern für ausgeschlossene Kinder zwar noch verantwortlich sind und ihnen Nahrung und einen Schlafplatz geben müssen. Außerdem sollen sie sie durch Bibelkunde auf den rechten Weg zurückführen. Von den emotionalen Bedürfnissen des Kindes wird jedoch nicht gesprochen. Dies kann als eine Art qualifiziertes Schweigen betrachtet werden.

Die Ächtung und der Liebesentzug gegenüber „abtrünnigen Kindern“ wird als kindsgerechte Strafmaßnahme erachtet.

Dieser Umstand, sowie die zentrale Botschaft der Zeugen Jehovas – das nahende Weltende in Harmagedon, eine große und blutige Endschlacht, bei der alle Ungläubigen vernichtet werden – mit der alle Mitglieder, auch Kinder, jeden Tag mehrere Stunden lang konfrontiert werden, können gerade bei Kindern für Angst sorgen (act. 12/4/22-25, 12/12/2, 12/12/14). Es gibt genügend Aussteiger-Berichte, in denen Personen darüber berichten, wie sehr sie als Kinder gelitten haben und wie groß ihre Angst war (act. 12/4/28). Aufgrund der zahlreichen Berichte, der dazu passenden Meinungen von diversen Experten (act. 12/3, S. 26-27) sowie der dem Glauben der Zeugen Jehovas zugrunde liegenden Texte (act. 12/4/18, 12/4/23-24, 12/4/27) kann davon ausgegangen werden, dass die betroffenen Kinder und Jugendlichen bei den Zeugen Jehovas Angst erleben.

Die Aussagen der Beschuldigten erweisen sich somit als zutreffend, weshalb ihr der Entlastungsbeweis (Wahrheitsbeweis) gelingt.» (S. 25-26)

Weshalb das wichtig ist 

Es war Voraussetzung für die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts in Deutschland, dass die Praxis der Ächtung der Zeugen Jehovas nicht die Kernfamilie gefährde. Das ist jedoch der Fall. Ächtung zerstört Eltern-Kind- und Geschwister-Beziehungen sowie Beziehung zwischen Ehepartnern. Die Ächtung von Minderjährigen führt immer wieder zu schwersten Krisen von Jugendlichen.

Das Verängstigen von Kindern wird heute als Form von psychischer Gewalt verstanden, welche Kinder über die Kindheit hinaus schwer schädigen kann. Eine Gesellschaft hat für den Schutz ihrer Kinder und Jugendlichen zu sorgen, egal welche Umstände dazu führen, dass sie in ihrer körperlichen oder psychischen Integrität gefährdet sind. Weder Armut und Familienlosigkeit (Verding- und Heimkinder) noch religiöse Praxis der Eltern („Sektenkinder“) dürfen ein Grund sein, diese Kinder im Stich zu lassen.

In Deutschland und Österreich müssen heute Zeugen-Jehovas-Eltern zu ihrem ausgeschlossenen Kind sagen: «Unsere vom Staate anerkannte Religion schreibt mir vor, dass wir nicht wie Eltern für dich da sein können, solange du rauchst, Sex hast, politisch aktiv bist oder unseren Glauben ablehnst. Du kannst hier wohnen bleiben bis du achtzehn bist, wenn du die Versammlung besuchst. Danach werden wir jeden Kontakt zu dir abbrechen. Das verlangt Jehova von uns – und der Staat unterstützt das.» 

Religiöse Vorgaben wie die Zwei-Zeugen-Regel begünstigen bzw. vertuschen (sexuelle) Gewalt an Kindern.

Aussagen der Sektenexpertin (TA-Interview)

«Die Geschlossenheit des Systems und der dogmatische Glaube fördern grundsätzlich sexuellen Missbrauch, speziell bei Kindern. Diese haben verinnerlicht, dass ihre Bedürfnisse an zweiter Stelle kommen.» / «Es gibt eine 2-Zeugen- Regel, die sexuellen Missbrauch begünstigt: Dem Verdacht einer Sexualstraftat an einem Kind soll nur nachgegangen werden, wenn es dafür mindestens zwei Zeugen gibt, was naturgemäss nie der Fall ist. Gibt es diese nicht, sollen die Ältesten die Angelegenheit in Jehovas Hände geben, also untätig bleiben. Das Opfer hat zu schweigen. Andernfalls droht ihm beziehungsweise seiner Familie der Ausschluss.» (S. 26)

Beurteilung und Ausführungen des Gerichts

Die Zwei-Zeugen-Regel existiert (Wahrheitsbeweis), sie und andere Vorgaben der Organisation fördern sexuellen Missbrauch an Kindern (Gutglaubensbeweis). «Zunächst ist festzuhalten, dass die sogenannten [Druckfehler im Original] Zwei-Zeugen-Regel existiert (act. 12/4/2, act. 12/12/21).» (S. 27) (…)

«Die Regel besagt, dass nur ein Zeuge einer Tat nicht ausreicht, eine Tat muss von einem zweiten Zeugen bestätigt werden. Kann also ausser dem Opfer selbst niemand den Missbrauch bezeugen und streitet der mutmassliche Täter die Tat ab, so wird nichts unternommen. Zusammengefasst zeigt die Untersuchung der Royal Commission auf, dass grundlegende Glaubensüberzeugungen und Praktiken der Zeugen Jehovas im Zusammenhang mit Kindesmissbrauch von Bedeutung sind – die patriarchale und stark hierarchische Struktur der Gemeinschaft führt zu einer geschwächten Position von Frauen und Kindern. Die Vorstellung, dass biblisches Gesetz über dem weltlichen steht, spielt im Zusammenhang mit dem Nicht-Anzeigen von Straftaten eine wichtige Rolle. Ausserdem können sich Opfer aufgrund der „Trennung von der Welt“ nur schlecht zur Wehr setzen (act. 12/4/2, S. 18). Auf der einen Seite besteht also das Problem der hohen Hürde für die Bildung einer internen Rechtskommission. Auf der anderen Seite ist es aber auch sehr fraglich, ob sich Opfer überhaupt an die staatlichen Strafverfolgungsbehörden wenden würden, wenn sie bereits intern in der Gemeinschaft mit ihrem Vorwurf nicht ernst genommen werden. Nicht nur gibt es keine Vorgaben, dass Kindesmissbrauch den Behörden gemeldet werden soll, es gibt auch keine Massnahmen zum Schutz des Kindes (act. 12/4/2, S. 61; act. 12/12/22). Die Zwei-Zeugen-Regel funktioniert, gemäss Bericht, in der Regel im Sinne des Täters, der dadurch nicht nur einer Strafe entgeht, sondern auch in der Gesellschaft verbleibt, wo er weiterhin seinen Opfern und anderen potentiellen Opfern begegnet.» (S. 27-28) (…)

«Aufgrund der genannten Berichte und Expertenmeinungen, insbesondere aufgrund des „Final Report“ der Royal Commission kann davon ausgegangen werden, dass die Aussagen der Beschuldigten zumindest im Kerngehalt der Wahrheit entsprechen. Die Beschuldigte durfte darauf vertrauen, dass die aus den genannten Berichten von Betroffenen sowie aufgrund diverser Expertenmeinungen sich ergebenden Aussagen der Wahrheit entsprechen – schliesslich handelt es sich bei der Royal Commission um eine staatlich installierte Wahrheitsfindungs-Kommission, der Richter und Professoren angehören und deren Arbeitsweise nicht zu beanstanden ist. Der Beschuldigten gelingt somit zumindest der Gutglaubensbeweis.» (S. 28)

Weshalb das wichtig ist

Die Zwei-Zeugen-Regel führt dazu, dass (Sexual-)Straftäter*innen nicht belangt werden und in der Gemeinschaft verbleiben. Die Zwei-Zeugen-Regel und andere religiöse Vorgaben begünstigen und vertuschen (sexuelle) Gewalt gegenüber Kindern und Frauen in der Gemeinschaft der Zeugen Jehovas. Bei einer Häufung so schwerer Straftaten mit solch gravierenden Folgen für die Schwächsten innerhalb einer religiösen Gemeinschaft ist die umgebende Gesellschaft in der Pflicht zu handeln. Entsprechend sind Behörden in Australien, den Niederlanden, Belgien, Grossbritannien und den USA aktiv geworden.

In Deutschland und Österreich, wo die Zeugen Jehovas den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts bzw. einer gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaft geniessen, sind diese religiösen Vorgaben religionsrechtlich verbindlich. Das heisst diese Staaten sanktionieren ein Sanktionierungssystem, das Täter schützt, ihre Taten vertuscht und die Betroffenen, die Schwächsten der Gemeinschaft, zum Schweigen bringt. 

Die Beschuldigte durfte darauf vertrauen, dass die aus den genannten Berichten von Betroffenen sowie aufgrund diverser Expertenmeinungen sich ergebenden Aussagen der Wahrheit entsprechen. Der Beschuldigten gelingt somit zumindest der Gutglaubensbeweis.» (S. 29)

Weshalb das wichtig ist

Das Gericht erkennt an, dass Wachtturm-Materialien für Kinder auf deren Verängstigung abzielen, was eine Form von psychischer Gewalt darstelle. Ebenfalls anerkannt werden im Urteil die schwerwiegenden Folgen des stets drohenden Ausschlusses als Form von psychischer Gewalt sowie Formen sozialer Gewalt durch Ächtung und Manipulation. Das ist deshalb bedeutend, weil Fachpersonen auf die schweren Folgen psychischer Gewalt gegenüber Kindern hinweisen. Diese sind nicht weniger gravierend als Formen körperlicher Gewalt.

Hochproblematische Gruppe, wirkt manipulativ auf die Mitglieder ein und verletzt ihre körperliche, psychische und soziale Integrität

Aussagen der Sektenexpertin (Medienmitteilung)

«infoSekta beurteilt die Zeugen Jehovas als hochproblematische Gruppe, die bis auf die Ebene existentieller Identifikation versucht, manipulativ auf ihre Mitglieder einzuwirken. Die Vorgaben der Gemeinschaft verletzen die körperliche, psychische und soziale Integrität ihrer Mitglieder.» (S. 29)

Beurteilung und Ausführungen des Gerichts 

Die Praxis der Ächtung verletzt die psychische und soziale Integrität der Mitglieder, das Ächtungsgebot stellt manipulative Einflussnahme dar. Kinder und Jugendliche leiden unter Angst. Betroffene leiden noch Jahre nach Ausschluss unter den Folgen (Gutglaubensbeweis).

«Die Praxis der Ächtung ist als die psychische und soziale Integrität der Mitglieder verletzend anzusehen. Die Tatsache, dass die anderen Mitglieder dazu angehalten werden, Ausgeschlossene und Ausgetretene aktiv zu meiden und mit diesen – selbst eigenen Familienangehörigen – keinen Kontakt zu haben, kann durchaus als manipulative Einflussnahme auf die Mitglieder der Gemeinschaft angesehen werden.

Weshalb das wichtig ist

Das Gericht anerkennt den manipulativen Charakter von Ächtung und die weitreichenden Folgen der Verängstigung von Kindern und Jugendlichen. Dieses Urteil ist auch deshalb so wichtig, weil es die Betroffenen-Berichte ernst nimmt und, neben Expert*innen-Meinungen, auf diese abstützt. Dies im Unterschied zum deutschen Staat: Im Rahmen des Anerkennungsverfahren hörte das Oberverwaltungsgericht Berlin 2005 Betroffene nicht an.

Die Wachtturm-Organisation verweigert Mitgliedern das Menschenrecht nach Artikel 18 auf Gedankens-, Gewissens- und Religionsfreiheit

 Aussagen der Sektenexpertin (TA-Interview)

«Ausserdem hat nach Artikel 18 jeder Mensch das Recht auf Gedankens-, Gewissens- und Religionsfreiheit – ein Recht, das die Wachtturm-Gesellschaft für sich beansprucht, ihren Mitgliedern aber nicht gewährt.»

Beurteilung und Ausführungen des Gerichts

Durch die Ächtung von Mitgliedern, die den Glauben nicht mehr teilen, wird ihnen implizit die Glaubens- und Gewissensfreiheit verwehrt (Gutglaubensbeweis).  «Wie oben bereits ausgeführt, wird eine Art von Mobbing angewendet, wenn Mitglieder der Zeugen Jehovas nicht mehr glauben oder einen anderen Glauben entwickeln bzw. haben. In so einem Fall werden solche Leute ausgeschlossen und geächtet, was sie dazu bewegen soll, wieder in die Gemeinschaft zurückzukehren. Ohne den geteilten Glauben sind sie bzw. können sie nicht Teil der Gemeinschaft sein. Implizit wird ihnen also die Glaubens- und Gewissensfreiheit innerhalb der Gemeinschaft verwehrt (vgl. act. 12/12/34, 12/12/2, 12/3 S. 55).

Die Beschuldigte durfte darauf vertrauen, dass die aus den Berichten von Betroffenen sowie aufgrund diverser Expertenmeinungen sich ergebenden Aus­sagen der Wahrheit entsprechen. Der Beschuldigten gelingt somit zumindest der Gutglaubensbeweis.» (S. 30)

Interview mit Regina Spiess vom 10. Juli 2020: Ein Staat darf Ächtung niemals dulden 

Klicke hier um den Beitrag zu bewerten
[Total: 57 Durchschnitt: 5]
61 Kommentare
Inline Feedbacks
View all comments

Ja, so sieht leider der Umgang der Glaubensgemeinschaft “Jehovas Zeugen” mit Ex-Zeugen Jehovas in der Realität aus. Selbst wenn die JW.Org in ihren eigenen Publikationen sich ein “cleaneres” Image zu geben versucht — auch in ihren eigenen Internetartikeln, die die Verfahrensweise mit Ex-Zeugen zu schönen versuchen. Das ändert an der Faktenlage und Wirklichkeit gar nichts. Wir, die wir selbst Betroffene sind, wissen nur zu gut, wie grausam und hartherzig tatsächlich verfahren wird. Jeder Aussteiger kann ein Lied davon singen, wie die Ächtung von den Zeugen Jehovas im Alltag umgesetzt wird — von solchen “Christen”, mit denen man einst gemeinsam im… Weiterlesen »

Last edited 4 Jahre zuvor by www.Christusbekenner.de

Auch die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ), gemeinhin als DAS deutsche Leitmedium, und wichtigste Tageszeitung in Deutschland, mit internationalem Renommee und Verbreitung berichtet über das

URTEIL über die JEHOVAS ZEUGEN

unter dem Titel

„Der Prüfstein des Ansoßes“

https://m.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/zuericher-gerichtsurteil-zur-rechtstreue-der-zeugen-jehovas-16853610.html

Wie würden wir antworten? Gottes Gesetz steht über Menschen Gesetz, d. h. wir müssen Gott mehr gehorchen als den Menschen, richtig oder falsch? Bin ich ein WTG- Zeuge oder ein Jehovas- und gleichzeitig Jesus- Zeuge? Ist die WTG die Organisation Gottes, der sich Jehova bedient, oder gibt es für mich nur die Organisation im Himmel, das Jerusalem droben, die Frau in Offb.12 ? Ist heute schon das Neue Jerusalem, also Gottes Königreich unter der Leitung von Jesus, in Kraft, oder erst nach der Hochzeit des Lammes? Haben die voraussichtlichen Glieder dieses Königreiches heute schon Machtbefugnisse? Dazu gehört, dass die LK… Weiterlesen »

Hallo ihr Lieben!
In einem Land, wo es nur Zeugen Jehovas gäbe, wärst du als Abtrüniger automatisch tot.
Friede pit

Eine Sekte, ein Verein, eine Firma….der Kindesmissbrauch nicht sofort der Polizei meldet leistet meiner Meinung nach Beihilfe und gehört der Mittäterschaft angezeigt und natürlich verboten.

Ein grossartiger Sieg für die Gerechtigkeit. Man müsste das nun so ausschlachten und überall publizieren können, wie es die WTG machen würde, wenn Sie z.B. von einem Vermieter einer Kongresshalle gelobt wird, wie sauber Sie doch diese Halle immer nach einem Kongress wieder übergeben. Dieses Gerichtsurteil ist wegweisend für die Zukunft! Diese Organisation hat sich weit davon weg entwickelt, was uns die Grundbotschaft der Heiligen Schrift vermitteln möchte -> Liebe Ich bin überzeugt, dieses Gerichtsurteil ist nur der Anfang von etwas Grossem! Zu lange wurde zugeschaut, zu viele Opfer sind es mittlerweile geworden, zu lange hatte man es unter dem… Weiterlesen »

Zur Erinnerung – 2 BvR 1500/97: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2000/12/rs20001219_2bvr150097.html Eine Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts werden will (Art. 140 GG i. V. m. Art. 137 Abs. 5 Satz 2 WRV), muss rechtstreu sein.a) Sie muss die Gewähr dafür bieten, dass sie das geltende Recht beachten, insbesondere die ihr übertragene Hoheitsgewalt nur in Einklang mit den verfassungsrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Bindungen ausüben wird.b) Sie muss außerdem die Gewähr dafür bieten, dass ihr künftiges Verhalten die in Art. 79 Abs. 3 GG umschriebenen fundamentalen Verfassungsprinzipien, die demstaatlichen Schutz anvertrauten Grundrechte Drittersowie die Grundprinzipien des freiheitlichen Religions- und Staatskirchenrechts des Grundgesetzes nicht gefährdet. Viele… Weiterlesen »

Last edited 4 Jahre zuvor by RoKo

Bruderinfo schreibt u.a.: “Das Urteil macht außerdem deutlich, dass die Zeugen Jehovas beim Anerkennungsverfahren um die Körperschaft des öffentlichen Rechts dem Staat offensichtlich nicht die Wahrheit gesagt haben, denn Ächtung betrifft auch die Kernfamilie: Eltern-Kind-, Geschwister- und Paar-Beziehungen, sie trifft sogar Kinder und Jugendliche. Ächtung reisst Familien auseinander – in Deutschland und Österreich mit staatlicher Billigung”. Und was sagt der Herr Jesus dazu??? Matthäus 10:34-38 34 Ihr sollt nicht meinen, dass ich gekommen sei, Frieden auf die Erde zu bringen. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu bringen, sondern das Schwert! 35 Denn ich bin gekommen, den Menschen zu entzweien mit seinem Vater… Weiterlesen »

Dies schließt sich in 0Sekunden

Scroll to Top